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Rhesusprophylaxe
Im Rahmen der Schwangerenvorsorge werden die Frauen
auf das Vorhandensein von Rh-Antikörpern untersucht.
Unter Rhesusunverträglichkeit.
versteht man eine Blutgruppenunverträglichkeit
im Rhesus-System zwischen Mutter und ungeborenem Kind,
die sich in der Regel erst bei der zweiten Schwangerschaft
auswirkt. Betroffen sind rhesus-negative Frauen (d),
deren Kind rhesus-positiv (D) ist.
Durch Rhesus-Antikörper, die bei einer vorangegangenen
Schwangerschaft entstanden sind, werden kindliche rote
Blutkörperchen zerstört. Die Folgen sind Blutarmut,
Vergrößerung von Leber und Milz, Gelbsucht
des Neugeborenen, neurologische Schäden und im
schlimmsten Fall der Tod des Kindes.
Durch die Verabreichung von Anti-D-Immunglobulin zwischen
der 28. und 30. Schwangerschaftswoche und nochmals nach
der Geburt bei Schwangeren mit negativen Rhesusfaktor
kann der Morbus haemolyticus neonatorum verhindert werden.
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